AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung

Ferienhäuser / FEWO Landeskrone Dresden

§ 1 . Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Feriendomiziele  zur Beherbergung
sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

(2) Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

(4) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 . Beherbergungsvertrag

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter Buchungsanfrage des Gastes in Form einer Anzahlungsrechnung
bestätigt und der Gast die Anzahlung bis zur angegeben Fälligkeit geleistet hat. (Antragsannahme).

(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen
mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Die Feriendomiziele  entspriechen dem Ausstattungsstandard wie auf der Homepage https://ferienhaus-landeskrone.bookingturbo.com/de/ beschrieben.
Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Feriendomiziele und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen.
Die Feriendomiziele stehen maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung.
Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Der Preis für die Überlassung des Ferienhauses kann sich in diesem Fall anteilig erhöhen.

(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

(6) Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens zwei Wochen vor Anreise fällig.

(7) Der Vermieter berechnet dem Gast vor der Anreise eine Vorauszahlung in Höhe von 33 % auf den vereinbarten Preis.

Die Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 ist am 3. Tag (Fälligkeit der Vorauszahlung) nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig.
Kann der Vermieter bis zum 3. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, so gilt die Antragsannahme
als nicht angenommen und der Vermieter tritt vom Vertragsangebot zurück.
Er wird dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 4. Tag nach der Übermittlung der
Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.

(8) Die Restsumme des Preises der Überlassung ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig und auf des Konto des Vermieters zu überweisen.

§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast hat das ihm überlassene Feriendomiziel und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten.
TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienhaus ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienhaus Fenster und Türen geschlossen zu halten,
sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Feriendomizielen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt!
 Für die Unterbringung von Tieren kann der Vermieter einen angemessenen Aufpreis verlangen.
Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 70,00 € (netto) in Rechnung stellen.

(4) In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt.

(5) Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung mit Angabe der Passnummer, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.
Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.
Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienhaus nicht erlaubt.
Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.
Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug.
Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.
Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben: Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises

bis 4 Wochen vor Reiseantritt 33 % des Buchungsentgeldes als Stornogebühr,

ab 4 Wochen vor Reiseantritt 50 % des Buchungsentgeldes als Stornogebühr,

ab 2 Wochen vor Reiseantritt 80 % des Buchungsentgeldes als Stornogebühr,

ab 1 Woche vor Reiseantritt 100 % des Buchungsentgeldes Stornogebühr.

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Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.

(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Feriendomiziel hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung des Ferienhaus sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Vermieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € (netto) verlangen.

(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienhaus vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(7) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen,
wenn z. B. höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Das Feriendomiziel unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks
oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde das  Feriendomiziel zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden
von Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Vermieters zuzurechnen ist.

(8) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
In Fällen des Abs. 7 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten.
Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

§ 6 . Haftung; Verjährung

(1) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen.
Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB.
Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in den Ferienhdomizielen verwahrt und/oder hinterlässt.

(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Feriendomiziel und/oder am Inventar schuldhaft verursacht hat/haben.
Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes.
Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Die  Feriendomiziele steht am Anreisetag zu vereinbarten Termin  zur Verfügung.
(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(3) Der Vermieter verlangt bei Anreise die Entrichtung einer Kaution in vereinbarter Höhe.
Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienhaus am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht
etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienhaus keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist.
Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an dem Ferienhaus und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor
Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(4) Am Abreisetag hat der Gast das Ferienhaus bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung.
Diese beträgt 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr oder 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr.
Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(6) Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür beim verlassen zu kontrollieren.

§ 8 . Datenschutz

Siehe Datenschutzerlärung:
https://ferienhaus-landeskrone.bookingturbo.com/de/dataPrivacy

§ 9 . Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Dresden / Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist Dresden. Allgemeiner Gerichtsstand ist Dresden.

(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Thomas Büttner

Ferienhäuser / FEWO Landeskrone Dresden
D- 01169 Dresden
Kesselsdorfer Str. 200


Stand März  2024